Rechtliche Vorsorge

Wie kann ich rechtliche Vorsorge treffen?

Wir alle können jederzeit in die Situation geraten, dass wir durch Krankheiten, Unfälle oder das fortschreitende Altern auf einmal nicht mehr selbstständig Entscheidungen und Handlungen ausüben können. Niemand beschäftigt sich gerne mit existentiellen Themen wie Krankheit, Tod und Sterben. Sich im Vorfeld keine Gedanken darüber zu machen und rechtlich abzusichern, kann allerdings schlimme Konsequenzen haben. Überlegt euch mal folgende Fragen:

  • Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich nicht dazu in der Lage bin?
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte, Versicherungsangelegenheiten oder Post?
  • Wer entscheidet über Operationen und medizinische Maßnahmen und vor allem wie möchte ich nach meinen religiösen und kulturellen Vorstellungen und Werten ärztlich behandelt werden?
  • Allgemein: Wie kann ich sicherstellen, dass meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ausgeführt werden?

Genau dafür sind Formen rechtlicher Vorsorge wie die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung da, um im Vorfeld eure Wünsche schriftlich festzuhalten und zu vermeiden, dass im allerschlimmsten Notfall eine vom Gericht ungewollte, fremde Betreuung Entscheidungen für euch treffen. 

Welche rechtliche Formen gibt es?

 Hier findest du verschieden Arten von rechtlicher Vorsorge. Dokumente oder nützliche Hilfestellungen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben wir für dich zum Download bereitgestellt.

Patientenverfügung (1)

Wie kann ich meine Selbstbestimmung beibehalten, wenn ich gesundheitlich z.B. durch einen Unfall oder eine Krankheit, entscheidungsunfähig bin? Welchen ärztlichen Maßnahmen sollen eingesetzt werden und unter welchen Bedingungen möchte ich darauf verzichten? Mit der Patientenverfügung kann man seine Wünsche über den Einsatz von medizinische Maßnahmen niederlegen. Die Ärzte*innen sind an diese rechtlich gebunden und müssen deinen Willen umsetzen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigst du eine von dir ausgewählte Person, sich um bestimmte Lebensbereiche zu kümmern und wichtige Entscheidungen zu treffen. In der Regel ist das eine Person, der du vollkommen vertraust. Wichtig ist dabei, dass die Vorsorgevollmacht festgelegt wird, solange man noch “geschäftsfähig” ist.

Man kann dabei genau die Lebensbereiche festlegen, die die Vollmacht umfassen soll.

Betreuungsverfügung

Wenn du im Vorfeld keine Vorsorgevollmacht ausgefüllt hast, wird dir vom Gericht eine gesetzliche Betreuungsperson bestellt. Aber auch hier kannst du vorher mit Hilfe einer Betreuungsverfügung festlegen, wer dich rechtlich vertreten soll. 

Dies können Familienangehörige sein, aber auch fremde Personen
(z.B. ehrenamtliche Betreuer sog. Berufsbetreuer).

(1) Wichtiger Hinweis zur Online Patientenverfügung: 
Bitte füllt diese zusammen mit eurem Hausarzt und Familienangehörigen aus! Es geht hier um wichtige Entscheidungen, die nicht voreilig getroffen werden sollten, sondern mit Hilfe einer persönlichen medizinischen Beratung. Ein Arzt kann genaue Auskunft über die medizinische Bedeutung von Begriffen wie künstliche Beatmung oder Wiederbelebungsmaßnahmen geben, die sehr wichtig für den Entscheidungsprozess zu verstehen sind.