Glossar

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen. Man unterscheidet Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Hilfsmittel werden von der Krankenkasse ganz oder teilweise finanziert um eine Krankenbehandlung zu unterstützen, Beschwerden zu lindern oder eine Behinderung auszugleichen bzw. abzuwenden. Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine selbständigere Lebensführung ermöglichen und werden von der Pflegekasse voll oder teilweise finanziert.

Medizinischer Kassenärztlicher Dienst (MDK)

Die Gutachter*innen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung geben bei der Begutachtung nicht nur eine empfehlung zu den fünf Pflgegraden ab. Sie empfehlen geeignete Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation, der Hilfsmittelversorgung sowie zu den erforderlichen Maßnahmen der Krankenbehandlung wie zum beispiel Heilmittel-Therapien.

Palliativpflege

Das besondere Versorgungskonzept der Palliativpflege begleitet sterbenskranke Menschen am Ende ihres Lebens und verbessert ihre Lebensqualität. Viele sehr schwer kranke Patienten haben Angst vor Schmerzen in der letzten Phase ihres Lebens und möchten nicht leiden. Eine angemessene Schmerzversorgung durch Palliativmedizin und Palliativpflege ermöglicht sterbenden Menschen und chronisch schwerkranken Patienten mit fortschreitenden degenerativen Krankheiten und begrenzter Lebenserwartung ein würdevolles Leben mit mehr Lebensqualität.

Patientenverfügung

Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.

Pflegegrad

Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechenden Leistungen bezahlen.

Pflegeleistungen

Die Pflegebedürftigen entscheiden grundsätzlich selbst, wer ihnen helfen soll. Wenn ausschließlich Freunde und Familie helfen, sollte die Geldleistung in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse überweist dann entsprechend dem festgestellten Pflegegrad monatlich ein Pflegegeld. Wird ein Pflegedienst beauftragt, kann er in Höhe des entsprechenden Sachleistungsbetrages mit der Pflegekasse abrechnen.

Pflegedienst

Pflegedienst ist ein Unternehmen, das die häusliche Versorgung / Behandlung von pflegebedürftigen Personen durchgeführt. Wenn du Beratung brauchst, um den richtigen Pflegedienst zu finden, dann kannst du dafür den  Pflege-Navigator besuchen.

Pflegesachleistung

Pflegesachleistung heißt, dass professionelle Pflegekräfte die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Dies geschieht in der Regel durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegesachleistungen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege.

Schwerbehindertenausweis

Wenn mit einem Bescheid eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, kann das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Der Ausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen.